AGB (Zusammenfassung)

 

1. Vertragsabschluß
Mit der Anmeldung (Bestellung) bietet der Kunde den Abschluß eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme (Bestätigung) durch den Veranstalter Gamann Kanus zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß wird dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermittelt.“

2. Leistungen
Der Umfang, der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie der für die Reise gültigen Reiseausschreibung, insbesondere dem Reisekatalog. Änderungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt der Reisebeschreibung, die notwendig werden und nicht von Gamann Kanus wider Treu und Glauben herbeigeführt werden sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Gamann Kanus ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder – abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Entgelt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

3. Zahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins i.S.v. § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsschluß kann eine Anzahlung in Höhe von maximal 20 % des Reisepreises gefordert werden. Die Gesamtzahlung erfolgt soweit nicht anders vereinbart spätestens bei der Anreise.
Dauert die Reise nicht länger als 24 h, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,00 € nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.

4. Kündigung durch Gamann Kanus
Gamann Kanu kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Gamann Kanu nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. (Insbesondere weisen wir hier auf den Alkoholgenuß und ein angepaßtes Verhalten in der Natur hin) Gamann Kanu behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich lediglich ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen haben.
Gamann Kanu kann bis zu zwei Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf die Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt des Reisebeginns die Erklärung zugegangen sein muß hingewiesen wird und wenn die in der Reisebeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Gamann Kanu ist verpflichtet dem Kunden gegenüber, die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Gamann Kanu in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht, unverzüglich nach der Absagerklärung geltend zu machen.

5. Rücktritt vom Vertrag
Der Kunde hat das Recht jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts stehen der Firma Gamann Kanus unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen vom Reisepreis pro Person zu:
bis 30 Tage vor Beginn der Kanutour
25 %
ab dem 29. Tag bis zum 14. Tag vor Beginn der Kanutour
25%
ab dem 13. Tag bis 7. vor Beginn der Kanutour sowie bei Nichtantritt
50 %
7. vor Beginn der Kanutour sowie bei Nichtantritt
75 %
bei unangemeldetem Nicht Antritt
90%
Für den Zeitpunkt der Berechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Firma Gamann Kanus maßgeblich. Die Firma Gamann Kanus behält sich ausdrücklich das Recht vor, eine höhere Entschädigung gelten zu machen. Diese ist dem Kunden gegenüber jedoch konkret zu beziffern und zu belegen. Dem Kunden ist der Nachweis erlaubt, dass der Firma Gamann Kanus keine oder geringere Kosten als die o.g. Pauschale entstanden sind. Der Kunde ist dann nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

6. Mängel der Reise, Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel dem Veranstalter Gamann Kanus anzuzeigen. Er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Sofern die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt wird, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Vor der Kündigung des Reisevertrages hat er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter Gamann Kanus verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Gamann Kanus GbR, Geschäftsführer Herr Christian Gamann, Jahnweg 4a in 59 555 Lippstadt geltend zu machen.

7. Haftung
Die vertragliche Haftung von Gamann Kanu für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reise- preis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wird oder soweit Gamann Kanu für einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle gegen Gamann Kanu gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von Gamann Kanu für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.

8. Verjährung
Alle Ansprüche des Kunden gegenüber der Firma Gamann Kanus mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter
Handlung verjähren innerhalb eines Jahres ab dem vertraglich vereinbarten Vertragsende. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Reisevertrag an Dritte abzutreten.

9. Gerichtsstand
Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.